Ein Model Release, auch Model-Vertrag genannt sollte vor (!) der Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen zwischen Fotografen und der abgebildeten Person geschlossen werden. Anderenfalls kann der Fotograf die Aufnahmen nicht rechtsicher verwenden.

Sicherlich können wirksame Absprachen über Ort, Zeit und Vergütung für das Fotoshooting auch mündlich getroffen werden.

Wenn es jedoch nach Monaten oder gar Jahren darum geht, wie der Fotograf oder auch das Model selbst die Aufnahmen verwenden darf, fallen die Erinnerungen an die Absprachen regelmäßig sehr unterschiedlich aus. In einer solchen Situation hilft ein schriftlicher Model-Release weiter.




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Model Release - Ein Muss zwischen Fotograf und Model


In einem Model Release erteilt das abgebildete Fotomodel dem Fotografen das Recht, die angefertigten Bildnisse zu veröffentlichen und im vereinbarten Umfange zu verwerten.

Die Besonderheit bei einer Personenaufnahme besteht darin, dass hier das Urheberrecht des Fotografen an den Aufnahmen mit dem Recht am eigenen Bild des Models zusammentreffen.

Auf der einen Seite steht dem Fotografen das Urheberrecht an dem Foto gemäß der §§ 15 ff. UrhG zu. Daraus kann er grundsätzlich allein entscheiden, ob überhaupt und wie die Fotos veröffentlicht, gedruckt oder im Internet verwendet werden. Auf der anderen Seite steht das Recht des Models am eigenen Bild aus § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) sowie § 823 BGB.

§ 22 KUG regelt Folgendes:
 
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

 

Urheberrecht versus Recht am eigenen Bild


Also nur, wenn der Fotograf die Einwilligung des Models erhält, darf er die Aufnahmen veröffentlichen, vervielfältigen und bspw. im Internet verwenden. Verweigert das Model die Einwilligung ganz oder nur für eine bestimmte Nutzungsart, ist es dem Fotografen nicht gestattet, diese Fotos zu verwenden. Tut er es dennoch, verletzt er das Recht des Models am eigenen Bild und kann daraus auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

 

Model Release = Freigabe zur Veröffentlichung


Eine ausdrückliche Einwilligung kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erteilt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der gegebenenfalls später erforderlichen Beweisführung ist jedoch ein schriftliches Model Release zu bevorzugen.

Darin sollte sowohl die Aufnahmen und konkret deren Verwendungszweck einschließlich etwaiger inhaltlicher Beschränkungen detailliert definiert werden. So kann die Verwendung der Aufnahmen beispielsweise für erotische, pornografische Zwecken oder auch in Partnervermittlungsbörsen ausgeschlossen werden.

Das Recht einer Person am eigenen Bild ist als Persönlichkeitsrecht ein sehr starkes Recht. Daher sollte man in der Praxis mit Annahme einer stillschweigenden Einwilligung zur Veröffentlichung von Aufnahmen sehr vorsichtig sein. Mit der Annahme, dass sich aus einer bestimmten Situation eine stillschweigende Einwilligung des Abgebildeten ergibt, seine Bildnisse zu veröffentlichen oder gewerblich zu nutzen, sind die Gerichte sehr zurückhaltend. Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass die Einwilligung des Models nach dem Gesetz jederzeit widerrufen werden kann. Um Sicherheit in der Verwendung der Fotos zu haben, sollte sich der Fotograf daher eine unwiderrufliche Einwilligung vom Model einholen.

Die Beweislast für die Erteilung und vor allem deren Umfang trägt allein der Verwerter der Fotos, d.h. der Fotograf oder die jeweilige Agentur. Derjenige, der sich auf einer Zustimmung des Abgebildeten beruft, muss letztlich nachweisen, dass diese Zustimmung tatsächlich erteilt wurde.

 

Vergütung für das Model


Neben der Freigabeerklärung zur Verwertung der Bilder ist zu regeln, ob das Model eine Vergütung erhält.

In der Praxis finden sich in der Vergütungsklausel eines Modelvertrages nicht selten Abkürzungen wie 

- TfP = Time for Prints"  oder

- TFCD = Time for CD.

Dies bedeutet, dass das Model für die Rechteeinräumung kein Geld, sondern eine bestimmte Anzahl von Abzügen der Aufnahmen oder eine CD mit digitalen Bildmaterial erhält.

Dabei ist es dann Verhandlungssache, wie viele Abzüge in welcher Größe und Qualität oder wie viele bearbeitete  Fotos das Model erhält, und ob es sich dabei ausschließlich um Printabzüge oder digitale Abzüge auf CD bzw. DVD oder Beides handeln soll.

Erfolgt  die Vergütung als Barzahlung, ist zu empfehlen, sich nach dem Abschluss des Shootings die Auszahlung der Vergütung vom Model quittieren zu lassen.
 

Nutzungsrechte des Models an den Fotos


Will das Model die Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus selbst nutzen, sollte dies in jedem Falle vertraglich festgehalten werden.

Erfolgt keine Regelung, so ist es dem Model nicht gestattet, diese Aufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden: diese auf der eigenen Internetseite zu präsentieren oder an andere Agenturen weiterzugeben wäre dann unzulässig.

Mangels einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung verbleiben die Urheberrechte an den Aufnahmen dann beim Fotografen, weshalb bei Zuwiderhandlung mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu rechnen ist. So hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 09.04.2008 (Az. 28 O 690/07) ganz klar entschieden, dass sich ein Model in einem Modelvertrag ausdrücklich die Rechte zur eigenen Nutzung an den Aufnahmen einräumen lassen muss.

Anderenfalls ist sie zu einer Verwendung außerhalb des privaten Bereichs nicht befugt. Eine pauschale Regelung im Modelvertrag, die eine Eigenwerbung gestattet, umfasst zwar die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen (setcard), nicht aber die Anpreisung einer Tätigkeit des Models als Prostituierte.

 

Achtung: Alter des Models klären!


Sofern das Model minderjährig, also noch keine 18 Jahre alt ist, dann ist vor dem Fotoshooting die schriftliche Zustimmung der Eltern einzuholen werden. Den Vertrag sollten dann sowohl das Model selbst, als auch die Eltern unterzeichnen.

Ein Modelvertrag sollte zumindest folgende Aspekte regeln:

1. Namen des Fotografen und der abgebildeten Person

2. Gegenstand des Vertrages (u.a. Ort, Zeit, Art der Aufnahmen)

3. Nutzung der Fotografien

4. Nutzungsrechte für das Model

5. Vergütung (Honorar, Abzüge, Reisekosten)

6. Hinweis auf den Datenschutz

 

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