Kann beim Online-Shopping bei der Anrede nur zwischen „Frau“ und „Mann“ gewählt werden, ist dies eine unzulässige Diskriminierung nicht binärer Personen.

Das OLG Karlsruhe sieht in der beschränkten Auswahl der Anredeformen einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. 

Unterlassung ja, Entschädigung nein

Die klagende Partei hatte zudem die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von EUR 2.500 gefordert, was das Gericht aber ablehnte. Dieser Anspruch bestehe jedoch nicht, weil die festgestellte Diskriminierung im konkreten Fall nicht die dafür erforderliche Intensität erreichte OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2021, Az: 24 U 19/21).

Die klagende Person konnte – anders als eine Person mit männlichem oder weiblichem Geschlecht – den Kaufvorgang nicht abschließen, ohne im dafür vorgesehenen Feld eine Angabe zu machen, die der eigenen geschlechtlichen Identität nicht entspricht. Hierdurch wurde zugleich das Allgemeines Persönlichkeitsrecht der klagenden Person in seiner Ausprägung des Schutzes der geschlechtlichen Identität verletzt.

Ansprüche auf Unterlassung oder eine Entschädigung in Geld können aufgrund der konkreten Gestaltung des Einzelfalls jedoch nach den weiteren Ausführungen des Senats nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.


Wie Sie die Anrede im Shop richtig gestalten

Aber wie geht´s richtig? 

Im Shop ist die Auswahl der Anrede also anzupassen und eine geschlechterneutrale Anrede hinzufügen. Hierzu gibt es zwei Varianten:

        1. Entweder die Anrede wird ganz weglassen. 

        Die Ansprache des Kunden erfolgt nur über „Guten Tag [Vorname, Nachname])“ oder „Hallo“

        2. Oder Sie bieten als Auswahl „Frau / Herr / Divers bzw. keine Anrede“

        Bei der Auswahl „Divers/ keine Anrede“ erfolgt die Ansprache dieser Personen nur neutral z.B. über         „Guten Tag [Vorname, Nachname]).


Dann ist, so das Gericht, sichergestellt, dass die nicht binären Person nicht mehr zugemutet wird, sich mit der Wahl einer geschlechterspezifischen Anrede einer Identität zuzuordnen, die der eigenen nicht entspricht. 

Link zum Pressetext des OLG Karlsruhe: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Unerlaubte+Diskriminierung+durch+Auswahlmoeglichkeit+von+nur+zwei+Geschlechtern+beim+Online-Shopping+_+aber+kein+Entschaedigungsanspruch/?LISTPAGE=1149539


Ihr Team von rechtswal