Eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. ein NDA gehört zu den praxisrelevantesten Dokumenten in der Geschäftsbeziehung von Unternehmen.

Der Schutz von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen ist für die meisten Unternehmen essentiell. Das gilt erst Recht für Gründer und StartUps. Im Austausch mit anderen Unternehmen müssen deshalb vertrauliche Informationen bestmöglich rechtlich abgesichert werden.  In der Praxis werden dazu Geheimhaltungsvereinbarungen, Verschwiegenheitsvereinbarungen oder NDA´s unterzeichnet.

Aber was genau regelt ein NDA? Gibt es einen Unterschied zwischen Geheimhaltungsvereinbarung und NDA? Und was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten, damit die Vereinbarung auch tatsächlich wirksam ist?

Diese Fragen möchten wir Ihnen in diesem Beitrag beantworten


Was ist ein NDA?

Die englische Abkürzung NDA bedeutet „Non-Disclosure Agreement“. Die direkte Übersetzung ins Deutsche würde „Nicht-Offenlegungsvereinbarung“ lauten. Vielmehr sind in der deutschen Sprache jedoch die Begriffe „Geheimhaltungserklärung bzw. -vereinbarung“ sowie „Vertraulichkeits- oder Verschwiegenheitsvereinbarung“ geläufig. Aber auch der englische Begriff kommt im Wirtschaftsleben häufig zur Anwendung. Wichtig zu wissen ist, dass sich alle genannten Begriffe auf ein und dasselbe Dokument beziehen.

Ein NDA dient dem Schutz vertraulicher Informationen zwischen zwei Vertragsparteien. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist somit ein Vertrag, in dem die Vertragsparteien den (streng) vertraulichen Umgang mit sensiblen Informationen regeln.

Dabei kann es sich beispielsweise um Patente, Lieferanteninformationen, Produkteigenschaften, Kundendaten, Gehälter, Finanzdaten und Verträge aller Art handeln. In einem NDA verpflichten sich die beteiligten Parteien, Stillschweigen über die erhaltenen Informationen zu wahren und diese keinesfalls an Dritte weiterzugeben.


Wann wird ein NDA benötigt?

Geheimhaltungserklärungen spielen in der Wirtschaftspraxis eine bedeutende Rolle. Ohne sie wären für Unternehmen Geschäftskontakte mit anderen Firmen nahezu unmöglich. Bei jeder Art von geschäftlicher Beziehung zwischen zwei Unternehmen müssen Informationen untereinander ausgetauscht werden. Essenzielle Grundlage eines derartigen Informationsaustausches ist das Vorliegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Eine besonders große Bedeutung kommt Geheimhaltungserklärungen im Zusammenhang mit Unternehmensfusionen, -übernahmen und -finanzierungen zu. In diesen Fällen werden zwischen Unternehmen, Investoren und Banken Informationen in besonders großem Umfang ausgetauscht. 

In der Praxis existieren zwei Formen der NDA: die einseitige und die zweiseitige. Bei einer einseitigen NDA wird nur eine der beiden Parteien (die informationsempfangende) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einer zweiseitigen NDA gelten die Regelungen der Vertraulichkeitsvereinbarung für beide Parteien.


Was wird in einem NDA geregelt?

Wie bei Verträgen gilt auch bei einer Geheimhaltungsvereinbarung die Vertragsfreiheit. Die Parteien sind somit frei in der Gestaltung des Vertrages.

Idealerweise enthält eine Geheimhaltungserklärung möglichst detaillierte und präzise Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen, um Missverständnisse und spätere Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.

Andererseits sollten die Regelungen nicht zu strikt formuliert sein, um die Grenzen zur Sittenwidrigkeit bzw. einem Verstoß gegen Treu und Glauben nicht zu überschreiten. Die Definition eines vernünftigen und gleichzeitig rechtsgültigen NDA ist somit eine gewisse juristische Gratwanderung.

Eine Geheimhaltungsvereinbarung beginnt in der Regel mit der Definition, was unter „Geheimhaltung“ zu verstehen ist, für welchen Personenkreis die Vereinbarung gilt und was konkret die vertraulichen Informationen umfassen. In der Folge wird darin geregelt, für welche Zwecke die vertraulichen Informationen genutzt werden dürfen und welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien (Informationsgeber und -nehmer) haben.

Darüber hinaus regelt eine NDA, ob und wenn ja, welche Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen und auf welchen Wegen dies erlaubt ist.

Abschließend wird in einer Geheimhaltungsvereinbarung beschrieben, was mit geteilten Informationen passiert, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen den beteiligten Parteien kommt und was im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen des NDA geschieht. Zu guter Letzt wird in einem NDA noch eine Laufzeit definiert, wie lange die Regelungen der Vereinbarung gelten sollen.

Drei Arten von Informationen können übrigens nicht durch eine Geheimhaltungsvereinbarung geschützt werden:

1. Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder die der Informationsempfänger bereits vorher wusste.

2. Informationen, die über einen Dritten rechtmäßig offenbart werden. 

3. Informationen die kraft Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.


Vertrauliche Informationen

Eine der wichtigsten Regelungen in einem NDA ist die Definition vertraulicher Informationen. Da der Begriff „vertrauliche Informationen“ nicht gesetzlich geregelt ist, empfiehlt es sich, eine möglichst präzise Definition in einer Vertraulichkeitsvereinbarung festzuhalten.

In Bezug auf die Definition vertraulicher Informationen gibt es zwei Ansätze: Einen allgemeinen oder einen detaillierten. Eine allgemeine Definition vertraulicher Informationen hat den Vorteil, dass damit ein sehr breites Spektrum an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgedeckt wird. Dies gibt den Vertragsparteien im Zweifelsfall mehr Sicherheit und vermeidet, dass bei sich länger hinziehenden Verhandlungen gegebenenfalls die Vertraulichkeitsvereinbarung erweitert werden muss. 

Eine detaillierte Definition vertraulicher Informationen bietet dahingegen den Vorteil, dass die Vertragsparteien präzise darauf hingewiesen werden, was tatsächlich als vertraulich anzusehen ist. Bei etwaigen Streitigkeiten hinsichtlich der Verletzung eines NDA kann dies von Vorteil sein.

Der guten Ordnung halber wird in vielen Geheimhaltungsvereinbarungen zudem darauf hingewiesen, was nicht als vertrauliche Information anzusehen ist. Dabei kann es sich beispielsweise um Allgemeinwissen und zufällig bekannt gewordenes Wissen handeln.


Nutzung vertraulicher Informationen

Der zentrale Bestandteil eines NDA sind die Regelungen in Bezug auf die Nutzung der vertraulichen Informationen. Darin wird festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien bei der Nutzung der Informationen haben. Sehr häufig wird in der Praxis die Nutzung vertraulicher Informationen nur auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt oder mit unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen gearbeitet.

Eine wichtige Regelung in diesem Zusammenhang ist die Frage nach der Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte. Sehr häufig werden bei Gesprächen zwischen Unternehmen dritte Personen wie Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzugezogen. Die erlaubte oder nicht erlaubte Informationsweitergabe an solche Dritte ist deshalb unbedingt in einem NDA zu regeln.


Vertragsstrafen

Die Regelungen zur Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung sind in der Praxis häufig Streitpunkt zwischen den Parteien.

Grundsätzlich kann ein Unternehmen bei einer Verletzung eines Vertrages (also auch eines NDA) von der anderen Partei Schadensersatz fordern, wenn ein Schaden entstanden und dieser nachweisbar ist. Aber das ist erfahrungsgemäß häufig sehr schwierig. In den meisten Fällen gelingt der Nachweis nicht, dass ein Schaden gerade aufgrund der Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung  entstanden ist (sog. Kausalität).

Aus diesem Grunde werden in Geheimhaltungsvereinbarungen häufig pauschale Vertragsstrafen für den Fall vereinbart, dass eine Partei gegen das NDA verstößt. Vorteil dieser Klausel im Vergleich zum "normalen" Schadensersatz: Ein muss kein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Es genügt der Nachweis, dass gegen die Bestimmungen der Geheimhaltungserklärung verstoßen wurde.

In Bezug auf die Höhe einer Vertragsstrafe existiert keine gesetzliche Regelung. Die Vertragsparteien sind demnach frei in der Festlegung einer Vertragsstrafe in beliebiger Höhe.

Trotzdem sollte die definierte Vertragsstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu einem potenziellen Schaden stehen, der durch eine Verletzung der Geheimhaltung entstehen könnte. Unangemessen hohe Vertragsstrafen sind rechtlich nicht zulässig. Hier sind, je nach Umfang des Geschäftes, Beträge zwischen EUR 3.000 und EUR 10.000 üblich.


Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer einer NDA können die Vertragsparteien frei festlegen. Es bestehen diesbezüglich keine gesetzlichen Vorgaben. Während die informationsgebende Partei in der Regel das Interesse hat, die vertraulichen Informationen möglichst lange zu schützen, möchte die informationsempfangende Partei die Gültigkeitsdauer möglichst zeitlich begrenzen. Die Vereinbarung einer Gültigkeitsdauer ist somit immer ein Kompromiss zwischen den beiden Vertragsparteien.


Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz

Seit April 2019 hat das Thema Geheimhaltung vertraulicher Informationen für Unternehmen in Deutschland eine noch größere Bedeutung. Seitdem ist nämlich das neue Geschäftsgeheimnisgesetzt (GeschGehG) in Kraft. Es verlangt von Firmen, dass sie angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, um vertrauliche Geschäftsinformationen und Knowhow zu schützen.

Unternehmen haben nach dem neuen Gesetz die Möglichkeit, bei einem etwaigen Verstoß gegen die Geheimhaltung durch ein anderes Unternehmen die Herkunft und die Empfänger der offenbarten Geschäftsgeheimnisse zu verlangen. Zudem haben geschädigte Unternehmen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf die Rückgabe bzw. Vernichtung der vertraulichen Informationen.


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